Fragen und Antworten

Fragen und Antworten

Frage 1

Werden AZUR Module in Deutschland hergestellt?

Antwort 1

Wir sind ein OEM-Hersteller, wir lassen nach unseren Qualitätsstandards international produzieren. In Leutkirch im Allgäu werden die Modul- und Folien-Rohlingen zu den Produkten AZUR 2P und AZUR 2F veredelt.
Die für unsere Produktion benötigten Wafer und das Rohsilizium stammen von folgenden Lieferanten: Deutsche Solar, REC. Wir beziehen unser Glas u.a. von Pilkington und CSG. Unsere Module werden u.a. in Asien auf deutschen Maschinen des Herstellers „Roth&Rau“ gefertigt. Eingangskontrollen und Begleitung der laufenden Fertigung vor Ort durch hochqualifizierte AZUR-Qualitätsingenieure sind ständig gewährleistet. Die Gewährleistung übernimmt das deutsche Unternehmen AZUR Solar.

 

Frage 2

Ab wann ist AZUR INDEPENDA verfügbar?

Antwort 2

Die serienmäßige Lieferung erfolgt ab dem I Ouartal 2012.

 

Frage 3

Welche Batterie-Technik wird bei AZUR INDEPENDA verwendet?

Antwort 3

Es werden zuverlässige und wartungsfreie Blei-Gel-Speicher verwendet.

 

Frage 4

Wo setzen Sie die Folie AZUR 2F ein?

Antwort 4

Überall, wo Gewicht auf dem Dach eine Rolle spielt: vor allem bei großen Flachdächern und zur Dachsanierung (Re-Invest der Sanierungskosten)

 

Frage 5

Was ist das Besondere an Ihrer AZUR 2P-Beschichtung?

Antwort 5

Sie verfügt über zahlreiche unschlagbare Eigenschaften. Sie ist selbstreinigend, selbstreparierend, witterungsbeständig und filtert UV-Strahlung aus. Durch das Herausfiltern der UV-Strahlen bleiben die Module kühler und reduzieren so Verluste. Außerdem wird eine höhere Effizienz durch eine deutlich niedrigere Degradation erreicht. So rechtfertigt sich der etwas höheren Anschaffungspreis zum unbeschichteten Modul. Bereits nach wenigen Jahren zahlt sich jedoch die geringere Degradation aus. Über die gesamte Laufzeit von 20 Jahren überwiegt eindeutig die höhere Effizienz die Anfangsinvestition.

 

Frage 6

Wie hoch ist die Einspeisevergütung mit Eigenverbrauch z.B. bei AZUR INDEPENDA?

Antwort 6

Eigenstromsystem mit einem Eigenverbrauch bis 30kW.

Bei einem Eigenverbrauch bis 30% beträgt die Förderung 8,05 ct/kwh.
Vorteil gegenüber der reinen Netzeinspeisung 9,62 ct/kwh.

Bei einem Eigenverbrauch über 30% beträgt die Förderung 12,43 ct/kwh.
Vorteil gegenüber der reinen Netzeinspeisung 14 ct/kwh.

(Unverbindliches Rechenbeispiel bei einem durchschnittlichen Strompreis von 26ct/kwh.)

 

Frage 7

Ist eine Blitzschutzeinrichtung bei Solaranlagen zwingend vorgeschrieben?

Antwort 7

Es ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, einen Blitzschutz zu installieren. In den Landesbauvorschriften und kommunalen Bausatzungen können jedoch andere Regelungen getroffen sein (z.B. für Kindergärten und Schulen). Wenn Gebäude, die bisher nicht mit einem Blitzschutz ausgerüstet sind, eine Solaranlage erhalten, so ist der Betreiber der Solaranlage logischerweise auch nicht verpflichtet, für die Solaranlage einen Blitzschutz einzurichten. Wenn Gebäude schon über einen Blitzschutz verfügen, so sollte die PV-Anlage in das Blitzschutz-System eingebunden werden. Wir empfehlen deshalb in solchen Fällen eine Rücksprache mit dem Installateur der Blitzschutzanlage.

 

Frage 8

Dürfen Solaranlagen auf Asbestdächern installiert werden?

Antwort 8

Nein, in einigen Bundesländern erhält man keine Baugenehmigung, in anderen nur in Ausnahmefällen.


Frage 9

Was passiert nach 20 Jahren, wenn der Netzbetreiber die kW/h nicht mehr nach EEG vergüten muss? Kann die Einspeisung des erzeugten Stromes verweigert werden oder wird eine verminderte Vergütung bezahlt?

Antwort 9

Der Gesetzgeber legt im EEG in der Tat "nur" einen Vergütungszeitraum von 20 Jahren plus x Monaten (Inbetriebnahmejahr) fest. In diesem Zeitraum soll der Betrieb der PV-Anlage aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten abgesichert sein. Nach Ablauf des Vergütungszeitraumes besteht aus heutiger Sicht die Möglichkeit, den erzeugten Strom zu dem dann marktüblichen Preis (Strombörse Leipzig) zu verkaufen oder selbst zu verbrauchen. Ob auch dann noch ein vorrangiger Abnahmezwang für Strom aus Erneuerbaren Energien besteht, bleibt zu hoffen.

 

Frage 10

Was bedeutet die neue Niederspannungsrichtlinie?

Antwort 10

Bei der sogenannten Niederspannungsrichtlinie handelt es sich um die Neufassung der VDEW-Richtlinie „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ nach grundlegender Überarbeitung durch das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE. Sie tritt nicht – wie ursprünglich vorgesehen – stufenweise in Kraft, sondern wird mit sämtlichen Anforderungen zum 1. Juli 2011 verbindlich – jedoch mit einer Übergangsfrist bis Ende 2011. Bei den neuen Anforderungen gibt es eine Reihe von Ähnlichkeiten zur Mittelspannungsrichtlinie, die dynamische Netzstützung bei Spannungseinbrüchen ist bislang allerdings kein Thema. Stattdessen ist die (bei Großanlagen ohnehin selbstverständliche) symmetrische Einspeisung in das dreiphasige Verbundnetz stärker in den Fokus gerückt. Künftig soll der Verteilnetzbetreiber auch im Niederspannungsnetz in der Lage sein, die Leistung von PV-Anlagen ferngesteuert in Stufen von höchstens 10 Prozent von Pnenn zu begrenzen (bewährt haben sich hier Stufen von 60, 30 oder null Prozent der Nennleistung). Denkbare Gründe für eine Leistungsbegrenzung sind unter anderem der Betrieb von Netzersatzanlagen, die kurzfristige Überlastung des übergeordneten Mittelspannungs- oder Transportnetzes oder ein System gefährdender Frequenzanstieg. Die Anforderung der Niederspannungsrichtlinie gilt für alle Anlagen mit mehr als 100 kW Leistung und ist ansonsten vergleichbar mit der in der Mittelspannungsrichtlinie.