
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenem Strom durch die Energieversorgungsunternehmen bzw. Netzbetreiber. Demnach sind diese verpflichtet, jede ins öffentliche Netz eingespeiste Kilowattstunde Solarstrom über eine Laufzeit von 20 Jahren mit einem festgeschriebenen Betrag zu vergüten.
Diese garantierte Einspeisevergütung macht eine langfristig planbare Amortisations- und Ertragsberechnung einer Solaranlage (Solarstromanlage) möglich. So können Sie Ihren Kunden heute schon sagen was Sie mit ihrer Anlage im Jahre X erwirtschaften.
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